Die Erbimmobilie

Hilfe, ich habe geerbt! – Worauf es jetzt ankommt

Jedes Jahr wird in Deutschland ein Vermögen vererbt, ein Großteil besteht daraus aus Immobilien. Neben der Verarbeitung des Verlustes eines geliebten Menschen bringt ein Todesfall viele bürokratische Hürden für die Hinterbliebenen mit sich. War der Verstorbene Eigentümer einer oder mehrerer Immobilien, stellen sich die Angehörigen schnell die Frage, was mit dem Haus oder der Wohnung passieren wird. Eine leerstehende Immobilie entwickelt sich in kurzer Zeit zu einem Fass ohne Boden. Laufende Kosten machen sich in der Haushaltskasse der Erben unangenehm bemerkbar. Um nicht unnötig Geld zu verschwenden, sollte daher kurzfristig über den weiteren Verlauf der Immobilie entschieden werden. Soll verkauft werden, vermietet man oder zieht einer der Erben sogar selbst ein?

Wer hat eigentlich geerbt? – Denn nur der Erbe darf entscheiden!

Hatte der Verstorbene vorgesorgt und ein Testament oder einen Erbvertrag aufgesetzt, stellt sich die Angelegenheit prinzipiell einfach dar: Die Immobilie geht auf die genannte Person(en) über. Umgekehrt können im Testament auch bestimmte Personen vom Erbe ausgeschlossen werden, wodurch lediglich der Pflichtteil zum Tragen kommen würde. Existiert kein Testament, greift die gesetzliche Erbfolge.

Die Erbengemeinschaft – oder vorprogrammierter Streit?

Sobald mehrere Personen anteilig Erben einer Immobilie werden, spricht man von einer Erbengemeinschaft. Als Alleinerbe haben Sie das Recht, nach Ihren persönlichen Vorstellungen zu handeln und mit der geerbten Immobilie zu tun oder zu lassen, was Sie möchten. Bei einer Erbengemeinschaft hingegen sind die Mitglieder, auch Miterben genannt, nur gemeinsam handlungsbefugt. Wurden Details im Testament oder Erbvertrag durch den Verstorbenen geklärt, bleiben der Erbengemeinschaft viel Kommunikation und im Zweifelsfall lästige Erbstreitigkeiten erspart. Lässt sich innerhalb der Erbengemeinschaft keine Einigung finden, ist die Zwangsversteigerung der letzte Ausweg.

 

In Erbengemeinschaft muss immer Einigkeit herrschen.

Einzelner Miterbe darf über Verwertung der Immobilie nicht bestimmen.

Miterbe darf nicht seinen Anteil einfordern, falls Erbengemeinschaft nicht einverstanden ist.

 

Der richtige Umgang mit der geerbten Immobilie – respektvoll

Glücklicherweise kann sich die Mehrheit der Erbengemeinschaften auf eine gemeinsame Meinung verständigen. Da die Vermietung für eine Vielzahl der Menschen unattraktiv ist und dies innerhalb einer Erbengemeinschaft zudem schwer umsetzbar ist, einigt man sich in der Regel auf den Verkauf der Immobilie. Doch wie verkauft man eine Immobilie, mit der man zum einen emotional verbunden ist und die zum anderen schon bessere Zeiten gesehen hat?

Viele Erbimmobilien, gerade im Bereich der Einfamilienhäuser, wurden über Jahrzehnte von ihren früheren Eigentümern gehegt und gepflegt. Trotzdem entsprechen Architektur und Möblierung nicht mehr dem heutigen Stand. Sie spiegeln vielmehr das Leben einer anderen Generation wider.

 

Insbesondere junge, berufstätige Familien wollen einziehen und sich direkt wohlfühlen.

Gerade junge Familien, die sich in der „Nestbau-Phase“ befinden und die größtmögliche Käuferzielgruppe von Erbimmobilien ausmachen, können sich schwer mit dem Stil vergangener Zeiten identifizieren. Da bei den meisten jungen, berufstätigen Eltern zudem stetiger Zeitmangel herrscht, würde durch den Kauf eines renovierungsbedürftigen Hauses eine zusätzliche Belastung für die Familie entstehen. Viele ziehen es daher vor, eine Immobilie zu kaufen, in der möglichst wenig Arbeit auf sie wartet.

Da generell die wenigsten Menschen über ein ausgeprägtes Vorstellungsvermögen verfügen, um sich die Immobilie im renovierten/sanierten und modern möblierten Zustand ausmalen zu können, kann die Vermarktung eines alten Hauses eine langwierige Herausforderung für die oder den Erben darstellen.

Emotionale Verbundenheit ist hinderlich für den Immobilienverkauf.

Insbesondere Erben, die sehr nahe Angehörige verloren haben, fühlen sich sehr stark mit der Immobilie verbunden. Vielleicht handelt es sich um ihr Elternhaus oder um eine Wohnung, in der sie in Ihrer Kindheit viel Zeit verbracht haben? In der sie gelacht, geweint, gespielt haben – viele Erinnerungen werden in diesen Zeiten wach. Diese Menschen benötigen einen Anstoß, um die notwendige emotionale Distanz zu der Immobilie aufbauen zu können – eine Voraussetzung für den Verkauf.

 

Home Staging – für den Generationenwechsel

Home Staging (engl. für Aufbereitung von Immobilien für Vermarktungsphase), so wie wir es ausführen, setzt diesen Anstoß. Die Menschen erleben ihr „altes“ Haus auf eine neue Art und Weise. Sehen es erstrahlt im frischen Glanz, bereit für die nächste Generation. Für viele unserer Kunden steht nicht der Verkauf an sich im Zentrum, sondern das Abschiednehmen können.

Dass man bei aufbereiteten Immobilien die Vermarktungszeiten rasant verkürzen und gleichzeitig bestmögliche Verkaufspreise erzielen kann, ist für diese Kunden lediglich ein schöner Nebeneffekt. Viel wichtiger ist ihnen der respektvolle Umgang mit dem Haus, seinen Bewohnern und deren persönlicher Geschichte – eine große Verantwortung, die wir gerne tragen.

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