Serviced Apartments

Ein kurzfristiger Nischen-Trend oder ein neues Vermietungskonzept?

Nicht nur in den pulsierenden Großstädten, auch in ländlicheren Gebieten, wird Wohnraum ein immer gefragteres Gut. Die Weltbevölkerung wächst, die Lebenserwartung steigt und gleichzeitig nimmt der Flächenverbrauch pro Person fortlaufend zu. Durch die zunehmende Mobilität und Flexibilität der Menschen, ob in der Arbeitswelt oder im Tourismus, nimmt zudem die Nachfrage nach „Wohnungen auf Zeit“ kontinuierlich zu.

Neben der Nachverdichtung, Aufstockung oder der Neubauausweisung liegt in der Umnutzung von Immobilien einer der Lösungsansätze. Hotel war gestern – heute bucht man ein Serviced Apartment.

Bis lang galt dieser Trend als Nischenprodukt auf dem Immobilienmarkt, doch immer mehr private Vermieter als auch Investoren folgen der Bewegung und bedienen den steigenden Bedarf. Die Anzahl an Serviced Apartments-Projekten ist daher in den letzten Jahren stark gewachsen – Tendenz steigend.

 

Was versteht man unter Serviced Apartments?

  • Die Kombination macht’s!

Serviced Apartments sind möblierte Wohnungen oder Häuser, die insbesondere auf die Anliegen von Geschäftsreisenden, wie Expats, Wochenendpendlern oder Langzeittouristen ausgerichtet sind. Um den größtmöglichen Wohnkomfort in einer fremden Umgebung generieren zu können, liegt der Unterschied zum klassischen Hotelzimmer vor allem in der Ausstattung und der Größe der Zimmer, sowie den zusätzlich buchbaren Service-Paketen.

Wer eine voll eingerichtete Wohnung auf Zeit in Anspruch nimmt, möchte einzig mit seinem Koffer einziehen und sich sofort zu Hause fühlen. Insbesondere durch die Möglichkeit, sich selbst versorgen zu können, entsteht für Kunden von Services Apartments schnell das Gefühl von Privatheit, das gerade Langzeitreisende in anonymen Hotels auf Dauer vermissen.

In der Regel sind Serviced Apartments schon ab einer kurzen Aufenthaltsdauer von vier Wochen bis zu mehreren Monaten buchbar. Alle Annehmlichkeiten, die ein Hotel bietet, sind im Mietpaket der Serviced Apartments dennoch inkludiert oder individuell zusammenstellbar.

 

Wer nutzt Serviced Apartments?

  • Mehr als ein Gast, weniger als ein autonomer Bewohner

In einer immer komplexeren Arbeitswelt, die häufig mit einer ausgeprägten Reisebereitschaft verbunden ist, stehen regelmäßige Ortswechsel auf der Tagesordnung. Nicht nur Diplomaten oder Unternehmensberater sind berufsbedingt sehr häufig unterwegs. Auch Zeitarbeiter, Praktikanten, Handwerker oder Vertriebler müssen oft über mehrere Wochen aus dem Koffer leben. Oftmals ist zudem ein Jobwechsel mit einem Umzug an einen neuen Standort verbunden; das gilt mittlerweile nicht mehr nur für Führungskräfte. Ein Hotel-Aufenthalt ist bei Langzeitbuchungen zwischen zwei Wochen und mehreren Monaten nicht zufriedenstellend. Schon nach wenigen Tagen kommen bei den meisten Kunden der Wunsch nach einem Mindestmaß an Privatsphäre und Autonomie auf. Wünsche, die ein reiner Hotel-Service nicht bedienen kann. In Ballungsgebieten, in denen viele Großkonzerne angesiedelt sind, mieten die Unternehmen daher gesamte Kontingente an „Wohnungen auf Zeit“. Für diese neu aufkommende Zielgruppe ist das innovative und flexible Konzept der Serviced Apartments ideal zugeschnitten.

 

Die Ausstattung im Detail:

Zeitgemäß eingerichteter Wohn-/Schlafbereich

Voll ausgestattete Küche

Bereitstellung aller Küchen- und Badutensilien

Modernes Bad

Schreibtisch

W-LAN

Waschmaschine/Trockner

Handtuch-/ Bettwäsche-Service

Wöchentlichen Zimmerreinigung

Wäsche-/Bügel-Service

Teilweise Concierge

 

Welche Alternativen gibt es neben Serviced Apartments und Hotelzimmer?

Im Vergleich zu einem klassischen Hotelzimmer sind Serviced Apartements um einiges günstiger, dennoch hat auch diese Wohnform ihren Preis. Wer eine erschwinglichere Alternative sucht, für den sind möblierte Wohnungen, ohne die zusätzlich buchbaren Services, ein idealer Kompromiss.

Neben langfristigen Vermietungsverträgen im klassischen Sinn setzen daher immer mehr private als auch gewerbliche Vermieter auf Kurzzeitverträge. Voraussetzung dafür sind eine zeitgemäße Zimmeraufteilung, ein angesagtes Möblierungskonzept und aktuelle Ausstattung der Immobilie. Vermietungsleerstände können so vermieden, die Rentabilität gesteigert und die Nachfrage auf dem immer schneller rotierenden Immobilienmarkt gesättigt werden.

 

Wie steht es um Ihre Immobilie?

  • Vermieten Sie noch oder verdienen Sie schon?

Haben auch Sie eine „Problemimmobilie“, die mit einer bescheidenen Rentabilität oder vielleicht sogar Leerständen zu kämpfen hat? Wollen Sie aus Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung wieder ein wirtschaftlich florierendes System entwickeln und fragen sich, welche Umsetzungsmöglichkeiten es gibt? Entwickeln Sie ein Vermietungskonzept, das auf Ihre Zielgruppe abgestimmt ist

und gleichzeitig die maximale Rendite im Fokus hat – denn Ihr Vermietungserfolg hängt von der Präsentation Ihrer Immobilie für ihre Nutzer ab.

Das Baukindergeld

Unterstützung für junge Familien

Das Baukindergeld wurde von der Bundesregierung eingeführt, um junge Familien mit Kindern dabei zu unterstützen, den Traum vom eigenen Haus leichter realisieren zu können. In Form einer jährlichen Finanzspritze wird die Förderung von der KfW-Bank gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern für Bau und Heimat angeboten. Erfüllt man als Antragsteller die Voraussetzungen, profitiert man über einen Zeitraum von zehn Jahren von dem Zuschuss. Die individuelle Situation des Bewerbers am Tag der Einreichung entscheidet über die Höhe des Zuschusses.

Erfüllen Sie die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Antragstellung?

  • In Ihrem Haushalt lebt mind. ein Kind, das noch keine 18 Jahre alt ist (Sie erhalten 10 Jahre Baukindergeld, auch wenn der 18. Geburtstag auf den Tag nach der Antragstellung fällt.)
  • Mit einem Kind übersteigt Ihr durchschnittliches Haushaltseinkommen nicht 90.000,00 € (ausschlaggebend sind die letzten beiden Einkommenssteuerbescheide)
  • Für jedes weitere Kind bekommen Sie zusätzlich 15.000,00€ (Die Anzahl der Kinder ist unbegrenzt)
  • Das Datum des Notarvertrags oder der Baugenehmigung fällt auf einen Tag nach dem 01.01.2018
  • Sie ziehen selbst in die neue Immobilie ein
  • Neben dieser Immobilie besitzen Sie keine weiteren Immobilien
  • Ihr neues Heim liegt in Deutschland
  • Sie haben Ihren ersten Wohnsitz in Deutschland, Ihre Staatsbürgerschaft ist irrelevant

 

Die erste Hürde ist genommen!

Doch wie hoch ist der zu erwartende Zuschuss?

Anzahl

Kinder

Max. Haushalts­einkommen Zuschuss

pro Jahr

Zuschuss gesamt
in 10 Jahren
1 90.000,00 € 1.200,00 € 12.000,00 €
2 105.000,00 € 2.400,00 € 24.000,00 €
3 120.000,00 € 3.600,00 € 36.000,00 €

 

Wo beantrage ich den Zuschuss?

Der Zuschuss wird online über das Portal der KfW-Bank gestellt. Jeder Antragssteller richtet sich dort ein eigenes Online-Konto ein, über das die weitere Kommunikation stattfinden wird.

https://public.kfw.de/zuschussportal-web/

 

Halten Sie drei Nachweise für die Antragstellung bereit:

  1. Die letzten beiden Einkommenssteuerbescheide beider Partner, die zu einem Haushalt zählen. Sind Sie alleinerziehend, dann ist Ihr alleiniger Einkommenssteuerbescheid ausschlaggebend. Wenn Sie bspw. noch in 2019 einen Antrag stellen, benötigen Sie die Bescheide von 2017 und 2016.
  2. Mit der Meldebescheinigung Ihrer Gemeinde oder Stadt beweisen Sie, dass Sie und Ihr Partner sowie die in Ihrem Haushalt lebenden Kinder, die Immobilie selbst bewohnen.
  3. Mit einem aktuellen Grundbuchauszug (nicht älter als drei Monate) weisen Sie sich als Eigentümer der Immobilie aus.

 

Was passiert dann?

Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Angaben und Unterlagen, wird Ihnen in Ihrem persönlichen Online-Konto eine Auftragsbestätigung zugeschickt. Unter „Meine Anträge“ können Sie sämtliche Unterlagen und Dokumente, die Ihren Antrag betreffen, einsehen. Dort erfahren Sie auch, welcher Termin für die erste Auszahlung vorgesehen ist.

Aufgrund der hohen Nachfrage und der Fülle an eingehenden Anträgen, kann es während der Prüfungsphase seitens des Zuschussgebers zu Verzögerungen kommen. Sobald Sie den Antrag gestellt haben, wird das Baukindergeld für Sie bis zur endgültigen Prüfungsentscheidung reserviert, denn entscheidend ist das Datum der Antragstellung. Insgesamt stehen jedoch Bundesmittel in festgelegter Höhe zur Verfügung. Geht Ihr Antrag ein, wenn die Mittel bereits vergeben sind, gehen Sie leer aus.

 

Was passiert, wenn ich ausziehe?

Falls sich Ihre persönliche oder finanzielle Situation ändern sollte und Sie über einen Verkauf oder Vermietung der bezuschussten Immobilie nachdenken, bedenken Sie auch, dass Sie verpflichtet sind, die KfW-Bank als Zuschussgeber über Ihre neue Situation umgehend zu informieren. Sie werden unter Umständen nicht mehr die Förderungsbedingungen erfüllen und auf die jährliche Auszahlung des Baukindergeldes verzichten müssen.

 

Das Wichtigste zusammengefasst

Zuschuss: 12.000,00 € pro Kind (verteilt auf 10 Jahre: 1.200,00 € pro Jahr und Kind)

Immobilienart: Wohnimmobilien zum Bau oder Kauf für Eigennutzer

Antragsteller: Verheiratete, in eheähnlicher Gemeinschaft lebende Partner und Alleinerziehende mit einem Kind unter 18 Jahren

Haushaltseinkommen: 90.000,00 € mit einem Kind zuzügl. 15.000,00 € für jedes weitere Kind (105.000,00 € bei zwei Kindern)

Antragzeitraum: 01.01.2018 bis 31.12.2020

Erst einziehen, dann beantragen (während der ersten drei Monate nach Einzug durch Nachweis der Meldebescheinigung der Gemeinde)

Zuschussgeber: KfW-Bank

Eine stabile Finanzierung

Ihr Schlüssel zum Eigenheim

Das Baukindergeld ist als reiner Zuschuss, als Sahnehäubchen auf Ihrem Eisbecher zu verstehen. Damit Sie das Darlehen bei Ihrer finanzierenden Bank regelmäßig bedienen können, ist von Anfang an auf eine stabile und funktionierende Finanzierung zu achten. Eine Prüfung, ob und in welcher Höhe Sie zuschussberechtigt sind, kann erst nach Ihrem Einzug in Ihr neues Heim vorgenommen werden. Aufgrund dieser Unsicherheit kann der Zuschuss nicht in die Finanzierung einfließen.

Neben dem Baukindergeld gibt es im Rahmen von Umbau-und/oder Sanierungsmaßnahmen noch eine Reihe weiterer KfW-Zuschussmöglichkeiten, die Sie beantragen können. Für diese Produkte stellen Sie den Antrag im Gegensatz zum Baukindergeld, bevor Sie bauen, kaufen oder sanieren.

Um sich in der Fülle an Informationen zurecht zu finden, ist es durchaus hilfreich, sich an einen Experten zu wenden, der Sie auf dem Weg durch den Bürokratie-Dschungel begleitet.

Quelle:

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/F%C3%B6rderprodukte/Baukindergeld-(424)/

Digitalisierung der Immobilienwirtschaft

Virtual reality – Immobilienbesichtigung von morgen schon heute

Können Sie sich anhand von zweidimensionalen Bauplänen ein noch nicht fertiggestelltes Gebäude vor Ihrem inneren Auge vorstellen? Darin umherspazieren, so als würden Sie es wie Ihre Westentasche in- und auswendigkennen? Ja? Glückwunsch – damit gehören Sie zu einer kleinen Minderheit der Bevölkerung. Nein? Machen Sie sich nichts daraus! So ergeht es ca. 90% der Menschen.

Heutzutage ist die Digitalisierung der Immobilienbranche so weit fortgeschritten, dass ein Mangel an Vorstellungsvermögen beim Bau, Kauf oder Verkauf einer Immobilie kein Hindernis mehr darstellt.

 

Nur ein Kunde, der versteht, was er sieht, baut Vertrauen auf.

Zu den wichtigsten Aufgaben von Projektentwicklern, Architekten und Maklern gehört es, ihre Projekte ansprechend und verständlich aufzubereiten, um ihren Kunden ein präzises, umfassendes Bild der geplanten und/oder zum Verkauf stehenden Häuser zu vermitteln.

Dies gilt umso mehr für sanierungsbedürftige oder nicht fertiggestellte Bauvorhaben, die sich noch in der Planungs- oder Bauphase befinden. Eine in den höchsten Tönen beschriebene Immobilie, bei der sämtliche Besonderheiten blumig ausgeschmückt und jeder Baufortschritt akribisch textlich festgehalten wird – Ist dies ausreichend, um sich einen aussagekräftigen Eindruck des anvisierten Objektes zu machen? Führt dies zu einem Besichtigungstermin, der bestenfalls in einer Kaufentscheidung endet? Dies ist äußerst fraglich. Das menschliche Gehirn kann sich den Geschmack von Speisen durch das bloße Lesen von Kochbüchern auch nicht vorstellen. Jeder Interessent bildet sich daher sein eignes, persönliches Bild der Immobilie im Kopf – jedes davon ist unterschiedlich ist. Ein Nährboden für Missverständnisse, Unzufriedenheit und letzten Endes Kaufzurückhaltung wird gelegt.

Dank der fortschreitenden Digitalisierung der Immobilienbranche kann einer breiten Käuferschaft die Erlebbarkeit eines Gebäudes zugänglich gemacht werden. Projektentwickler, Bauträger und Immobilienmakler, die den Gang der Zeit nicht verschlafen haben, setzten bereits auf diese moderne Technik, um ihre Objekte angemessen und präzise zu bewerben.

Falls Sie über einen Verkauf Ihrer Immobilie nachdenken, fragen Sie bei der Auswahl Ihrer Immobilienagentur explizit nach den verwendeten Marketingwerkzeugen, wie z. B. virtual reality. Dies kann die Länge der Vertriebsphase und den Kaufpreis entscheidend beeinflussen.

 

Räume emotional erlebbar machen

In einer virtuellen Welt erleben Sie Ihre Traumimmobilie zum ersten Mal von zu Hause aus. Machen Sie es sich auf dem Sofa bequem und lassen Sie sich von der neuen Form der Immobilienbegehung überzeugen. Dies kann mit der VR-Brille oder schlichtweg Ihrem privaten Tablet oder PC passieren. Treten Sie ein, bewegen Sie sich ungezwungen, wechseln Sie mal die Perspektive, erfassen Sie die die Raumgröße und betrachten Sie Ausstattungsmerkmale, die Sie näher interessieren, genauer. All das ist möglich! Selbst der prüfende Blick aus dem Fenster gleicht einer realistischen Aussicht. Sind Sie begeistert, ist es die Liebe auf den ersten Blick und Ihre Neugier, die Immobilie persönlich erleben zu können, ist geweckt? Virtual reality hat somit seine Funktion erfüllt, nämlich Ihnen als potentiellen Kunden ein umfassendes und wirklichkeitsnahes Bild des Gebäudes zu liefern sowie Ihre Vorstellungskraft und Fantasie anzuregen. Zeitschluckende Besichtigungstermine und harte Enttäuschungen können dadurch vermieden werden. Denn nichts ist schlimmer als mit Vorfreude zur Immobilienbesichtigung zu fahren, um schon beim Betreten des Hauses am Liebsten wieder umdrehen zu wollen.

 

Kostbare Zeit und Nerven sparen

Gefällt die Aussicht nicht? Entspricht die Raumaufteilung nicht Ihren Vorstellungen oder ist der Bodenbelag nicht nach Ihrem Geschmack? Auch da hat VR das erfüllt, was es soll, nämlich Sie als mögliche Käuferschaft sorgfältig zu informieren. Durch die frühe Einsicht, dass es sich bei dem auserwählten Haus nicht um Ihre Traumimmobilie handelt, sparen Sie sich womöglich einen frustrierenden (reellen) Besichtigungstermin und Ihre kostbare Zeit obendrein. Nutzen Sie die neu gewonnenen Stunden lieber für die weitere Suche nach Ihrem wahren Traumhaus!

 

Mehrwert für beide Seiten

Die Vorteile für beide Seiten, nämlich käufer- als auch verkäuferseits, liegen klar auf der Hand. Während bei dem Käufer der Fokus auf einer umfassenden und wirklichkeitsgetreuen Immobilienpräsentation liegt, stehen für den Verkäufer Themen wie kurze Vertriebszeiten sowie Vermeidung von Kaufpreisverhandlungen im Vordergrund. Beide Seiten profitieren davon, dass unnötige Besichtigungstermine im Vorfeld reduziert werden könne. Insbesondere die Verkäufer fühlen sich von nicht enden wollen Besichtigungsterminen schnell gestört, vorausgesetzt sie wohnen nach wie vor in der zum Verkauf stehenden Immobilie.

Zusammenfassend kann man sagen, dass beide Parteien beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie durch gezielte Marketingmaßnahmen nur gewinnen können, wobei virtual reality ein Beispiel von vielen ist.

 

Was bedeutet Virtual Reality?

Um den Begriff „Virtual reality“ anschaulich zu erläutern, sollte man zunächst die beiden Wörter „virtual“ und „reality“ getrennt voneinander betrachten. „Virtual“ kommt aus dem englischen und bedeutet „virtuell“, „nicht echt“ bzw. „scheinbar“. Das Wort „reality“, ebenfalls aus dem englischen, bedeutet übersetzt Realität und beschreibt, vereinfacht ausgedrückt, die „Wirklichkeit”, die (physisch) reale Welt, in die man hineingeboren wird und die durch Sinneseindrücke wahrnehmbar ist. Zusammenfassend bedeutet der Begriff „virtual reality“ daher die Wahrnehmung der virtuellen Welt, die nicht real, jedoch in ihrer Wirkung real erlebbar ist.

Die seniorengerechte Immobilie

Ist unsere Immobilie noch altersgerecht?
Können wir dort unseren Lebensabend verbringen? Werden wir unser selbstbestimmtes Leben fortführen können, falls wir irgendwann auf einen Rollator oder sogar Rollstuhl angewiesen sein sollten? Ist es uns finanziell möglich, die anstehenden Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen zu tragen. Wer bezahlt außerdem die stetig steigenden Nebenkosten? Und vor allem, wer putzt die vielen ungenutzten Räume?

Diese und andere Fragen stellen sich viele ältere Bewohner, die oftmals schmerzlich erkennen müssen, dass das über Jahrzehnte liebgewonnene Eigenheim nicht mehr den aktuellen Anforderungen entspricht.

Der Weg in die altersgerechte Immobilie, ob durch Umbaumaßnahmen oder einen Umzug, ist in den meisten Fällen ein langdauernder Prozess. Erinnerungen aus früheren Tagen und dadurch emotionale Verbundenheit an das Haus, erschweren das Realisieren und Akzeptieren des Älterwerdens.

Oberstes Ziel sollte dennoch immer sein, die Lebensqualität auch im Alter beizubehalten, wenn nicht sogar zu steigern. Die Auseinandersetzung mit der eigenen Situation ist daher als eine Investition in sich selbst zu verstehen.

Um dabei eine größtmögliche emotionale Distanz zu schaffen, gehen Sie bei Ihrer Analyse systematisch vor. Auch hilft es, sich Unterstützung von einer außenstehenden Person zu holen.

 

GRÖSSE
Das Nest ist leer – Was machen wir mit der ungenutzten Fläche?

Oftmals ist das Haus nach dem Auszug der eigenen Kinder viel zu groß. Das „Empty nest“-Syndrom, von dem vorrangig Frauen ab 55 Jahren betroffen sind, macht sich breit. Die früheren Kinderzimmer stehen leer und werden nicht mehr benötigt. Dennoch muss die ungenutzte Fläche unterhalten werden, was sich in den Nebenkosten und Kosten für Instandhaltung, Reparaturen und nicht zuletzt einem zusätzlichen Arbeitsaufwand durch Sauberhalten widerspiegelt.

  • Überlegen Sie genau, wieviel Platz Sie wirklich benötigen und ob die Raumgröße noch Ihren Anforderungen entspricht?
  • Wie oft betreten Sie die ungenutzten Räume – oder ist es tatsächlich nur, um sie sauber zu halten?
  • Wie oft pro Jahr bekommen Sie Übernachtungsbesuch? Ist für diese seltenen Fälle eine Ferienwohnung oder ein Hotel evtl. eine Alternative?

 

GARTEN
Macht er noch Freude oder wird er zur Belastung?

Rauschende Gartenfeste, die Umfunktionierung zum Fußballplatz für die Kinder, das ergiebige Gemüsebeet – all das gehört der Vergangenheit an. Anstatt sich daran zu erfreuen, wird der Garten, im Speziellen die damit verbundene Arbeit, immer mehr zu einer lästigen, wenn nicht sogar nicht bewältigbaren Aufgabe. Zur Gartenarbeit und der allgemeinen Pflege der Außenanlage kommen in den Wintermonaten die Schneeräum- und Streupflichten hinzu.

  • Stellen Sie sich die Frage, ob Sie Ihren Garten noch genießen können oder ob er inzwischen vielmehr zur leidigen Pflicht geworden ist?
  • Denken Sie darüber nach, möglichst viele Arbeiten zu automatisieren, wie z. B. durch einen Mähroboter oder ein Bewässerungssystem.
  • Engagieren Sie einen Gärtner- und/oder Hausmeisterdienst – evtl. gemeinsam mit Ihren Nachbarn, um Kosten zu sparen.

 

REPARATUREN
Je älter das Haus, desto höher die Rechnung.

In den 60er/70er Jahren war das neu erworbene Eigenheim der ganze Stolz. Mittlerweile ist das Haus in die Jahre gekommen, die Lebensdauer von einzelnen Gewerken ist erschöpft oder sogar längst überschritten. Notwendige und unter Umständen sehr teure Reparaturen stehen an.

  • Bilden Sie von Anfang an Rücklagen: Ca. 0,50 € – 1,20 € pro m² Wohnfläche sind monatlich mindestens empfehlenswert (Abhängig vom Alter und Zustand des Hauses.)
  • Schließen Sie Wartungsverträge für regelmäßige Dach- und Heizungsinspektionen ab, um sich vor unerwarteten Reparaturen zu schützen.
  • Entfernen Sie jeden Herbst das Laub aus Ihrer Dachrinne und lassen Sie Laubschutzgitter montieren, um zu verhindern, dass das Regenwasser an der Fassade herunterläuft.
  • Kalkulieren Sie, ob Sie im Ernstfall beispielweise den Austausch der Heizungsanlage oder eine Dachsanierung finanziell meistern könnten.

 

TREPPEN, SCHWELLEN, BADEWANNE
Das Haus wird zum Hindernislauf

Früher, in jungen Jahren, hat man daran keinen Gedanken verschwendet. Heute überlegt man zweimal, bevor man aus dem Keller wieder nach oben geht, um ja nicht zweimal gehen zu müssen. Treppensteigen wird zur kräftezehrenden Anstrengung.

Jeder hat ein Recht auf ein selbstbestimmtes, unabhängiges Leben. Doch wie soll das in einer Immobilie möglich sein, die nicht Ihren Anforderungen des Alters entspricht.

Prüfen Sie anhand einer Liste, ob Ihr Haus für das Alter geeignet ist:

  • Schwellenfreier Zugang zu Hauseingangs- und Terrassentür vorhanden?
  • Ausbau einer Rampe vor der Hauseingangstür möglich?
  • Türbreite für Rollator und/oder Rollstuhl ausreichend?
  • Rutschfeste Bodenbelege, insbesondere im Bad vorhanden?
  • Einbau einer bodentiefen Dusche möglich?
  • Anbringung eines zweiten Handlaufs an Treppe möglich?
  • Unkomplizierte Nachrüstung eines Treppenlifts möglich?
  • Räume vor allem das Bad groß genug, um sich dort mit einem Rollstuhl zu bewegen?
  • Bad- und Küchenobjekte unterfahrbar?
  • Herabfahrbare Küchenoberschränke?
  • Wendemöglichkeiten in regelmäßigen Abständen im Haus und auf der Außenanlage?
  • Helle Beleuchtung vorhanden?
  • Genügend Steckdosen (elektrischer Rollstuhl) vorhanden?
  • Grundriss-Optimierung möglich?

Lassen Sie sich anschließend von einem Experten umfassend beraten, ob und welche Umbaumaßnahmen möglich und sinnvoll sind. Wenn in Ihrem Fall ein Umbau finanziell in keinem gesunden Kosten-Nutzen-Verhältnis stehen sollte, ist es unter Umständen sinnvoll, über einen Umzug nachzudenken. Achten Sie bei Ihrer Recherche nach einer barrierefreien/rollstuhlgerechten Immobilie darauf, dass sie Ihren gewachsenen Anforderungen entspricht. Nehmen Sie bei der Objektbesichtigung Ihre selbst erstellte Liste zur Hand, um keine wichtigen Punkte zu vergessen. Falls Sie unsicher sind, lassen Sie sich von einem Experten begleiten.

Sollte sich herausstellen, dass Ihre aktuelle Immobilie umbaufähig ist, lassen Sie sich nicht von dem Kostenaufwand abschrecken. Es gibt Förderungsmöglichkeiten, wie z. B. von der KfW-Bank „Altersgerecht Umbauten – Barrierereduzierung“, die einen Teil der Kosten abdecken. Grundsätzlich empfehlenswert ist, notwendige Umbaumaßnahmen vorausschauend zu planen und durchzuführen, solange man selbst noch gesund ist und diese belastende Phase leichter bewältigen kann. Vorteil ist zudem, somit länger von dem neuen Wohngefühl und der damit frisch gewonnenen Lebensqualität profitieren zu können.

 

Altersgerecht Wohnen

…der demografische Wandel ist ein weiteres, großes, gesellschaftliches Thema. So wird sich der Anteil der ab 65-Jährigen bis 2030 auf 29 % erhöhen (2008 rund 20 %). Im Jahr 2050 wird jede/r Siebte älter als 80 Jahre sein. Es besteht daher ein zunehmender Anpassungsbedarf – bei Infrastruktur und Versorgungseinrichtungen ebenso wie bei Arbeits- und Wohnmärkten.

Die Anpassung von Wohnungsbestand und Wohnumfeld an die Bedürfnisse älterer Menschen ist daher ein zentrales Anliegen der Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik der Bundesregierung. Denn der Abbau von Barrieren im Wohnungsbestand und im Wohnumfeld verbessert die Lebensqualität für Ältere, für Familien mit Kindern und für Menschen mit Behinderungen.

Quelle: www.bmi.bund.de/DE/themen/bauen-wohnen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/altersgerecht-wohnen/altersgerecht-wohnen-node.html